
          Lizenz fr die nichtkommerzielle Nutzung von Modifikationen
                               (GothicMOD Lizenz)

                            Version 1.0 - April 2004
                Copyright (c) 2004 Pluto 13 GmbH (Piranha Bytes)


Prambel

Ziel der Lizenzierung eines Werkes unter der GothicMOD Lizenz ist es, die 
Verwendung von Inhalten zum Zwecke der unentgeltlichen und nichtkommerziellen 
Nutzung von Modifikationen zu ermglichen. Die Lizenz richtet sich an 
diejenigen, die ihre urheberrechtlich geschtzten Leistungen zum Zwecke der 
unentgeltlichen und nichtkommerziellen Nutzung von Modifikationen zur Verfgung 
stellen wollen, ohne dass fr einzelne Nutzungen oder nderungen gesondert 
Rechte eingeholt werden mssen. 

Durch die GothicMOD Lizenz werden dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte fr alle 
bekannten Nutzungsarten eingerumt und auch die Bearbeitung des Werkes in jeder 
beliebigen Form gestattet. Die ideellen Interessen der Urheber am Werk werden 
von der Lizenz dabei beachtet, denn es ist eines der Ziele der Lizenz, die 
kreativen Leistungen der Urheber und anderen Leistungsschutzberechtigten in 
angemessener Weise anzuerkennen und ihre geistigen Belange zu schtzen. Der 
Urheber soll mit seinem Werk in Verbindung gebracht werden, indem sein Name 
genannt wird oder - fr den Fall, dass das Werk bearbeitet wurde - ein 
angemessener Hinweis auf ihn erfolgt. 

Die GothicMOD Lizenz schtzt die Lizenzgeber davor, dass Lizenznehmer die 
Nutzung des Werkes - auch in bearbeiteter Form - nachtrglich beschrnken 
knnen. Dazu dient der "Copyleft"-Effekt, der gewhrleistet, dass ein Werk, 
welches dieser Lizenz unterstellt wurde, sowie alle darauf beruhenden 
Bearbeitungen nur gem den Bestimmungen dieser Lizenz genutzt werden drfen. 


1. Abschluss der Lizenz

(a) Dieser Lizenztext stellt ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages 
    unter den nachfolgenden Bedingungen dar. Das Angebot richtet sich an 
    jedermann. Der Lizenzvertrag kommt durch die Ausbung der in Ziffer 2 und 3 
    genannten Rechte zustande, insbesondere durch die Vervielfltigung oder 
    Verbreitung des Werkes. Der Erwerber dieser Rechte wird im Folgenden als 
    Lizenznehmer bezeichnet. 

(b) Fr eine bloe Benutzung des Werkes muss dieser Lizenzvertrag nicht 
    abgeschlossen werden. Dies gilt auch fr Befugnisse zur Nutzung des Werkes, 
    die sich aus einer gesetzlichen Beschrnkung des Urheberrechts ergeben, 
    etwa fr das Anfertigen einer Sicherungskopie oder fr die Weitergabe eines 
    rechtmig erworbenen Vervielfltigungsstckes. 

2. Nutzungsrechte

(a) Der Lizenznehmer erwirbt mit Abschluss der Lizenz das zeitlich und rumlich 
    unbeschrnkte Recht, das unvernderte Werk in unentgeltlicher und 
    nichtkommerzieller Form zu nutzen. Dies beinhaltet das Recht, das Werk in 
    digitaler und analoger Form, online und offline, krperlich und 
    unkrperlich zu verwenden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur 
    entgeltlichen Verwendung oder Weitergabe, wird durch diese Lizenz nicht 
    gestattet. Die Nutzungserlaubnis erfolgt lizenzgebhrenfrei. 

(b) Zur Nutzung wird insbesondere das Recht eingerumt, das Werk zu 
    vervielfltigen, zu verbreiten, zum Download bereitzuhalten oder in anderer 
    Weise ffentlich zugnglich zu machen, vorzutragen, aufzufhren oder in 
    anderer Form ffentlich wiederzugeben. 

(c) Wer das Werk nutzt, darf von anderen Lizenznehmern keine Lizenzgebhren 
    oder sonstige Forderungen fr das Werk verlangen. 

(d) Die durch diese Lizenz erworbenen Nutzungsrechte drfen nicht an Dritte 
    weiterbertragen werden. Dritte knnen die Nutzungsrechte durch den 
    Abschluss dieser Lizenz nur direkt von den Urhebern oder sonstigen Inhabern 
    der ausschlielichen Nutzungsrechte erwerben. Dafr gengt es, dass Dritte 
    das Werk mit dieser Lizenz von einer beliebigen Person erhalten und gem 
    Ziffer 1 den Lizenzvertrag abschlieen. 

(e) Der Lizenzgeber rumt mit Verffentlichung seines Werks den Firmen Pluto 13 
    GmbH, Essen, Deutschland und JoWood Productions AG, sterreich das 
    gemeinsame und zeitlich und rumlich unbeschrnkte Recht ein, die Rechte an 
    seinem Werk unter Nennung seines Namens einzeln oder gemeinsam mit anderen 
    Werken zu nutzen, dies abweichend von Ziffer 2 (a) auch in entgeltlicher 
    Form. Pluto 13 GmbH und JoWood werden fr die Verffentlichung jedoch keine 
    Lizenzgebhren fr das Werk verlangen, auer dies wird mit dem jeweiligen 
    Lizenzgeber im Einzelnen vereinbart. Die Einrumung eines zu Ziffer 2 (e) 
    hnlichen Rechts an andere Parteien als die beiden genannten ist 
    ausgeschlossen. 

3. Bearbeitungsrecht

(a) Der Lizenznehmer hat das Recht, das Werk zu bearbeiten und das bearbeitete 
    Werk nach Magabe der Ziffer 2 zu nutzen. Dies umfasst die Befugnis das 
    Werk zu krzen, neue Bestandteile hinzuzufgen, Teile des Werkes 
    auszutauschen oder es auf andere Weise zu verndern. Das Werk darf in einen 
    anderen Kontext gestellt und seine Aussagen inhaltlich verndert werden. 

(b) Vernderungen drfen die geistigen oder persnlichen Interessen der Urheber 
    nicht beeintrchtigen. Hierbei ist zu bercksichtigen, dass durch die 
    Lizenzierung unter dieser Lizenz auch substantielle Vernderungen des 
    Werkes bewusst in Kauf genommen werden, da die Freiheit zur Vernderung des 
    Werkes eines der Hauptziele dieser Lizenz ist. 

(c) Bei einer Bearbeitung des Werkes muss sein Titel verndert werden. Der 
    Titel des Werkes darf nicht verndert werden, wenn das Werk ansonsten 
    inhaltlich unverndert genutzt wird. 

(d) Es wird empfohlen, fr jede Bearbeitung des Werkes einen Urhebervermerk zu 
    den bereits bestehenden Vermerken hinzuzufgen. 

4. Freigabe von Bearbeitungen und verwandten Schutzrechten ("Copyleft")

(a) Wer bei der Bearbeitung des Werkes ein Urheberrecht erwirbt, muss dieses 
    Recht den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das bearbeitete 
    Werk verbreitet, zum Download bereithlt oder in anderer Weise ffentlich 
    zugnglich macht, vortrgt, auffhrt oder in anderer Form ffentlich 
    wiedergibt. 

(b) Eine Bearbeitung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn das unvernderte 
    Werk 
    - mit einem anderen selbstndigen Werk verbunden wird. Dies gilt auch dann, 
      wenn die verbundenen Werke als ein Gesamtwerk genutzt werden; 
    - in eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk eingefgt wird; 
    - eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk ist und weitere Elemente 
      eingefgt werden. 
    In diesen Fllen muss ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen, welche Teile 
    des Gesamtwerkes oder Sammelwerkes dieser Lizenz unterstehen. 

(c) Ein selbstndiges Werk ist ein Werk, das alleine in sinnvoller Weise 
    genutzt werden kann oder das von der Verkehrsanschauung als selbstndiges 
    Werk angesehen wird. 

(d) Wer bei der Nutzung oder Bearbeitung des Werkes ein verwandtes Schutzrecht 
    erwirbt, zum Beispiel ein Datenbankherstellerrecht oder ein Recht an einer 
    Interpretation des Werkes, muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz 
    unterstellen, wenn er das Werk verbreitet, zum Download bereithlt oder in 
    anderer Weise ffentlich zugnglich macht, vortrgt, auffhrt oder in 
    anderer Form ffentlich wiedergibt und das verwandte Schutzrecht fr diese 
    Nutzungen erforderlich ist. 

5. Namensnennung

(a) Wird das Werk in unvernderter Form verbreitet, zum Download bereitgehalten 
    oder in anderer Weise ffentlich zugnglich gemacht, vorgetragen, 
    aufgefhrt oder in anderer Form ffentlich wiedergegeben, mssen 
    Namensnennungen von Urhebern und Interpreten in der vorgefundenen Art und 
    Weise bernommen werden. Die Namensnennung hat dann in einer angemessenen 
    und fr die jeweilige Nutzungsart blichen Form zu erfolgen. 

(b) Wird das Werk in inhaltlich vernderter Form verbreitet, zum Download 
    bereitgehalten oder in anderer Weise ffentlich zugnglich gemacht, 
    vorgetragen, aufgefhrt oder in anderer Form ffentlich wiedergegeben, darf 
    keine Namensnennung von Urhebern oder Interpreten ohne deren ausdrckliche 
    Zustimmung erfolgen. bersetzungen gelten als inhaltliche Vernderung in 
    diesem Sinne. Bei blo formalen nderungen muss die Namensnennung 
    entsprechend der Nutzung in unvernderter Form erfolgen. 
    Rechtschreibkorrekturen, Formatierungen oder Digitalisierungen sind im 
    Regelfall als blo formale nderungen anzusehen. 

(c) Drfen Urheber oder Interpreten wegen einer inhaltlichen Vernderung des 
    Werkes nicht genannt werden, muss bei jeder Nutzung des Werkes ein Hinweis 
    auf die Urheber oder Interpreten des ursprnglichen Werkes in angemessener 
    Form erfolgen. Ein Hinweis in angemessener Form ist jedenfalls dann 
    gegeben, wenn in die Namensnennung mit dem Zusatz "basierend auf einem Werk 
    von" erfolgt. 

(d) Die vorstehenden Ausfhrungen zur Namensnennung gelten entsprechend fr die 
    Inhaber der ausschlielichen Nutzungsrechte, sofern diese im Zusammenhang 
    mit dem Werk genannt werden. 

6. Sonstige Verpflichtungen

(a) Bei einer Nutzung in krperlicher Form muss eine Kopie dieser Lizenz 
    beigefgt oder eine Internetadresse angegeben werden, bei der der 
    Lizenztext dauerhaft abrufbar ist. Bei unkrperlicher Wiedergabe des Werkes 
    darf eine Wiedergabe der Lizenz unterbleiben, wenn dies untunlich ist. Dies 
    kann der Fall sein bei Vortrgen und Auffhrungen, sowie Fernseh- und 
    Rundfunksendungen. 

(b) Hinweise auf die Geltung dieser Lizenz und Urheberrechtsvermerke drfen 
    nicht verndert oder gelscht werden. Wo ein solcher Hinweis nach der 
    konkreten Art der Nutzung unzumutbar ist, kann er unterbleiben, so etwa in 
    Rundfunksendungen, die nur terrestrisch, via Kabel oder Satellit bertragen 
    werden oder bei der Nutzung des Werkes in der Fernsehwerbung. 

(c) Die Nutzung des Werkes darf nicht von der Erfllung von Verpflichtungen 
    abhngig gemacht werden, die nicht in dieser Lizenz genannt sind. 

(d) Wer im Zusammenhang mit der Nutzung des Werkes sonstige Schutzrechte 
    erwirbt, insbesondere Patente, Marken, Geschmacksmuster und 
    Gebrauchsmuster, darf mittels dieser Schutzrechte keine zustzlichen 
    Verpflichtungen fr die Nutzung des Werkes aufstellen. So ist es etwa nicht 
    zulssig, fr eine fortentwickelte Version des Werkes ein Patent anzumelden 
    und fr die Nutzung des fortentwickelten Werkes mittels der Patentlizenz 
    Bedingungen aufzustellen, die ber die Bedingungen dieser Lizenz 
    hinausgehen. 

7. Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung

(a) Jede Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Lizenz beendet automatisch 
    die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. 

(b) Die Nutzungsrechte Dritter, die das Werk oder Rechte an dem Werk von dem 
    Zuwiderhandelnden erworben haben, bestehen weiter. 

8. Haftung und Gewhrleistung

(a) Die Haftung der Lizenzgeber ist auf das arglistige Verschweigen von 
    Rechtsmngeln beschrnkt. 

(b) Dieser Haftungshinweis bezieht sich ausschlielich auf die Einrumung von 
    Rechten durch diese Lizenz. Die Haftung und Gewhrleistung fr andere 
    Leistungen, etwa die Verbreitung von Werkstcken, richtet sich nach den 
    gesetzlichen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen. 

9. Neue Versionen dieser Lizenz

Die Pluto 13 GmbH kann diese Lizenz aktualisieren, soweit eine Vernderung der 
rechtlichen oder tatschlichen Umstnde dies erfordert. Der Lizenzgeber 
berlsst der Pluto13 GmbH die Bestimmung des Inhalts knftiger Versionen 
dieser Lizenz. Die Bestimmung erfolgt durch ffentliche Bekanntgabe des 
Lizenztextes. Knftige Versionen mssen den Grundprinzipien dieser Lizenz 
entsprechen. Soweit ein Werk nicht ausdrcklich einer bestimmten Version dieser 
Lizenz unterstellt ist, gilt die jeweils aktuellste Version. 

Anhang: Wie unterstelle ich ein Werk der GothicMOD Lizenz?

Um ein Werk nach den Bestimmungen dieser Lizenz zur freien Nutzung durch 
jedermann zur Verfgung zu stellen, muss dem Werk der folgende Hinweis in gut 
wahrnehmbarer Weise beigefgt werden. Es wird darber hinaus empfohlen, einen 
Urhebervermerk aufzunehmen, der das Jahr der ersten Verffentlichung sowie den 
Inhaber der ausschlielichen Nutzungsrechte (Name oder allgemein verstndliche 
Abkrzung) enthlt. 

    Copyright (c) 20[jj] [Inhaber der ausschlielichen Nutzungsrechte]. 
    Dieses Werk kann durch jedermann in nichtkommerzieller Form 
    gem den Bestimmungen der GothicMOD Lizenz genutzt werden. 
    Die Lizenzbedingungen knnen unter http://www.gothic2.de/mod 
    oder unter http://www.piranha-bytes.com/mod abgerufen werden. 
